Einsatzfahrzeuge bekommen Sonderbeklebung


Sehen und gesehen werden! – Die Starbacher Wehr wird bunt!

Das wichtigste im Leben ist stets die Gesundheit. Eben darum plante die Wehrleitung unserer Wehr die Verbesserung der Sichtbarkeit unserer Fahrzeuge an den Einsatzstellen. Die Fahrzeuge sollen so gut und so zeitig wie möglich wahrgenommen werden, besonders hinsichtlich der vielen Einsätze auf den nahen Bundesstraßen und Autobahnen.

Die Möglichkeiten

Seit kurzem ist es auch in Sachsen gestattet, Einsatzfahrzeuge, mit einer speziellen retroreflektierenden Folie im Heckbereich, bekleben zu lassen. Weiter dürfen diese Fahrzeuge für die zusätzliche Kenntlichmachung von Gefahr- bzw. Einsatzstellen mit einer Heckwarneinrichtung bestückt werden. Deutschland wäre hierbei nicht Deutschland, wenn dies nicht mit einer Vielzahl regelnder Paragraphen einherginge. Genauer gesagt sollten sich all diejenigen, die mit dem Gedanken spielen ebenfalls die Einsatzfahrzeuge bekleben und beleuchten zu lassen, genauestens mit der Rechtslage vertraut machen. Entsprechen die Anbauten oder die Folien nicht den Regelungen, droht die Löschung der Betriebserlaubnis, das Fahren von Fahrzeugen ohne gültige Betriebserlaubnis und letztlich ein behördliches Verfahren.

Sonderbeklebung - ELWSonderbeklebung - HLF

Die Folie

Retroreflektierend heißt das Zauberwort.

Solche Folien reflektieren im hohen Maße das Licht, dass sie anstrahlt. Die Folge: im deutschen Recht werden die Folien als Leuchtmittel eingestuft, welche wiederum Auflagen und Richtlinien erfüllen müssen. Daher dürfen nur geprüfte und zertifizierte Folien verwendet werden (erkennbar am Prüfzeichen). Beim genauen betrachten ist die Folie sehr stark und wabenförmig gemustert. Das spezielle Prinzip lässt das Licht so stark reflektieren, dass eine erhöhte Wahrnehmung die Folge ist.

In unserer Wehr haben wir uns für die Beklebung des HLF sowie des ELW entschieden. Die Firma Werbe-Tischer aus Siebenlehn bestellte die Folie und beklebte die Fahrzeuge. Das Ergebnis kann sich sehen lassen und sorgt vielerorts für Aufsehen.

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Die Heckwarneinrichtung

Die §§52 Abs.3 und 52 Abs.11 der StVZO erlauben den stolzen Fahrzeugbesitzern die Anbringung einer sogenannten Heckwarneinrichtung. Es dürfen drei Paar synchron, nach hinten wirkende Leuchten für gelbes Blinklicht angebracht werden, die, im Stand oder bei Schrittgeschwindigkeit, vor Gefahrenstellen warnen. Es dürfen dabei (in Sachsen) keine verkehrsleitende Maßnahmen (Richtungsanzeige,…) erfolgen.

An unserem Fahrzeug haben wir uns zusätzlich für zwei weitere Leuchten in diesem System entschieden. Diese wirken ebenfalls nach hinten und leuchten blau. Zugelassen sind diese zusätzlichen „Blaulichter“ als Ergänzung zum bestehen Heckblaulicht und dürfen nur in Verbindung mit diesem betrieben werden.

Das Endergebnis

Unsere Ortswehrleitung ermöglichte in Zusammenarbeit mit unserem Förderverein und der freundlichen Unterstützung des Petrotank Tanklagers in Bodenbach einen Quantensprung in Sachen Einsatzstellenabsicherung. Sonderbeklebung und Heckwarneinrichtung sorgen nun im Einsatz für eine hervorragende Sichtbarkeit der Fahrzeuge. Andere Verkehrsteilnehmer können die Gefahrenstellen frühzeitig erkennen und entsprechend handeln.